Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Inverkehrbringer eines Produkts, dass dieses den in der Europäischen Union geltenden Richtlinien genügt und somit sicher ist. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um ein Prüfzeichen, sondern um eine Kennzeichnung, die der Hersteller nach eigenem Ermessen aufbringt. So bestätigt er, die gesetzlichen Mindestanforderungen einzuhalten und alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt zu haben. Dazu können etwa eine Gefährdungsanalyse, eine Risikobewertung und eine Überprüfung der Normenkonformität zählen. Produktspezifisch gelten unterschiedliche Richtlinien. Die Kennzeichnung muss angebracht werden, wenn für das Produkt eine Richtlinie gilt, die die CE-Kennzeichnung vorsieht und das Produkt in der EU verkauft werden soll.